Wer kann die Lohnsteuerhilfe in Anspruch nehmen?

Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz, die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als: Arbeitnehmer,...