von Max Prügner | Jun 2, 2022
Die Dauer der Mitgliedschaft ist prinzipiell unbegrenzt. Sie kann aber jährlich gekündigt werden – stets bis zum 30. September zum Jahresende.
von Max Prügner | Jun 2, 2022
Ja, es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Lohnsteuerhilfevereine nur ihre Mitglieder steuerlich beraten und betreuen dürfen.
von Max Prügner | Jun 2, 2022
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz, die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als: Arbeitnehmer,...