Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz, die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als: Arbeitnehmer, Beamter, Soldat, Student, Rentner oder Pensionär, freiwillig Wehrdienstleistender, Unterhaltsempfänger und Absolvent des Bundesfreiwilligendienstes. Wir dürfen keine Menschen beraten, die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielen.